Marktanreizprogramm: 213 Millionen Euro für erneuerbare Energien
09/01/2007 - 17:02
Das Bundesumweltministerium stellt in diesem Jahr 213 Millionen Euro zur Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln und Geothermie-Anlagen zur Verfügung. Mit den Mitteln aus dem Marktanreizprogramm können Investitionen von rund zwei Milliarden Euro im privaten und gewerblichen Bereich ausgelöst werden. In der neuen Richtlinie sind die Einzelheiten der Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln, Biomasse- und Geothermie-Heizkraftwerken und Nahwärmenetzen geregelt. Die Förderrichtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte Januar in Kraft. Für private Antragsteller ist das Programm damit geöffnet. Für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller findet die Richtlinie erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission Anwendung.
Über die Anträge auf Investitionskostenzuschüsse entscheidet im Auftrag des Bundes¬umweltministeriums das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Basisvergütung wird für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro/m2, mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (70 Euro/ m2), Pelletskessel (24 Euro/ kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage) gewährt.
Wer bereits im Jahr 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann nunmehr einen erneuten Antrag stellen. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006.
Das Antragsverfahren für die Basisförderung ist vereinfacht worden. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) erst dann, wenn die Anlage betriebsbereit ist.
Auch die Förderung von großen Biomasse- und Geothermie-Heizkraftwerken einschließlich der Nahwärmenetze soll in 2007 fortgeführt werden. Hierzu bedarf es aber noch der Genehmigung durch die EU-Kommission.